Du bist schon länger als 3 Jahre selbstständig? Als host entrepreneur (HE) bindest du den new entrepreneur (NE) in deinen Betrieb ein, ihr arbeitet an gemeinsamen Projekten, die ihr vor dem Austausch festsetzt.
Die Aufenthaltskosten übernimmt die EU zum Teil. Ob du dem Jungunternehmer oder der Jungunternehmerin einen Lohn zahlst, ist individuell zu vereinbaren, aber nicht Bedingung für die Teilnahme am Programm. Der NE erhält von der Europäischen Union einen Zuschuss für den Aufenthalt.
Ablauf des Programmes:
- Anmeldung über www.erasmus-entrepreneurs.eu
- Vermittlung von Jungunternehmen und erfahrenen Unternehmen durch die Intermediary Organisation Junge Wirtschaft – WKÖ bzw. eigenständige Suche
- Vertragsabschluss und Vorbereitung des Aufenthalts – gemeinsame Ziele und ein Arbeitsplan wird ausgearbeitet
- Durchführung des Auslandsaufenthaltes und der Zusammenarbeit
Teilnahmevoraussetzungen:
- Erfahrene Klein- oder Mittelunternehmen oder Personen auf Geschäftsführerebene von KMU, sofern die Voraussetzungen der "EU definition of micro, small oder medium-sized enterprise" erfüllt sind
- Verpflichtung der Einbindung der Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen ins Unternehmen, um deren betriebswirtschaftliche Fähigkeiten weiter zu entwickeln
- Freude am Mentoring
- Vorstellung der Erfolgsgeschichte nach dem erfolgreichen Austausch
- Nachweis der Ausübung von Aktivitäten, welche dem Jungunternehmer oder der Jungunternehmerin das Ausbauen seiner oder ihrer Fähigkeiten ermöglichen
- Jungunternehmen und Gastunternehmen dürfen in der Vergangenheit noch nicht zusammengearbeitet haben
- Anmelden für die Bewerbung – Bitte lade auch einen Lebenslauf in englischer Sprache hoch – es sollte klar ersichtlich sein, dass du owner / founder deines Unternehmens bist.
Bei Fragen melde dich bei uns!
Erasmus für Jungunternehmen ist eine Initiative der Europäischen Union.