Bis wann kann ich mich als Jungunternehmen bzw. Gründer, Gründerin oder als Gastunternehmen bewerben?
Bewerbungen als Gastunternehmen sowie als Jungunternehmen bzw. Gründer und Gründerinnen sind jederzeit im Rahmen des laufenden Programmzyklus bis Januar 2023 möglich. Auch danach wird das Programm mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterlaufen.
Kann ich mir als Jungunternehmen aussuchen, wie lange ich ins Ausland gehen möchte?
Ja, die Länge des Austauschs ist nach Absprache von Jung- und Gastunternehmen sowie der Vermittlungsstelle zwischen einem und sechs Monaten möglich.
Der Aufenthalt muss nicht in einem Stück erfolgen, sondern kann in mehreren kürzeren Zeiträumen von mindestens einer Woche absolviert werden. Jedoch muss der gesamte Aufenthalt innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erfolgen.
Beispiel für eine mögliche Aufteilung des Aufenthalts:
Der Aufenthalt des Jungunternehmers der Jungunternehmerin dauert insgesamt einen Monat (1 Monate = 4 Wochen, Mo-Fr, 37,5 Stunden). Nach Vereinbarung von Jung- und Gastunternehmen mit den Vermittlungsstellen verbringt der Jungunternehmer oder die Jungunternehmerin jeweils eine Woche im November, Dezember, Jänner und Februar beim Gastunternehmen.
Das Minium des Austauschs ist ein Monat.
Wird eine Wohnung/Unterkunft vermittelt bzw. eine Versicherung?
Nein, die für die Wohnungssuche und die Organisation einer passenden Versicherung ist das Jungunternehmen selbst verantwortlich.
Für welche Länder kann ich mich als Jungunternehmen bzw. Gründer, Gründerin oder Gastunternehmen bewerben?
Die 45 teilnehmenden Länder sind die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien, die Türkei, Großbritannien, die Ukraine sowie der Kosovo.
Achtung:
Aktuell gilt die Regel, dass Großbritannien bis zum 31. Januar 2023 an diesem Projekt teilnimmt.
Kann ich als Jungunternehmen bzw. Gründer oder Gründerin auch im Inland zu einem Gastunternehmen gehen?
Nein. Das Programm findet ausschließlich auf zwischenstaatlicher Ebene statt.
Gibt es formale Voraussetzungen für das gastgebende Unternehmen?
Ja, es muss ein KMU entsprechend der Definition der EU sein, d.h. eine maximale Mitarbeiteranzahl von 250 Personen und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder einer maximalen Bilanzsumme von 43 Mio. Euro haben.
Was sind die Voraussetzungen für die Eignung als Gastunternehmen?
Gastunternehmer und Gastunternehmerinnen sollten eine mindestens dreijährige Erfahrung mit ihrem Klein- oder Mittelunternehmen in einem der teilnehmenden Länder haben. Sie sollten das Bestreben haben, ihre Erfahrungen zu teilen, unternehmerische Kenntnisse zu vermitteln und auch durch die Unterstützung von Unternehmensgründungen in anderen Ländern neue Geschäftsbeziehungen aufbauen zu wollen.
Wie lange muss mein Unternehmen bereits bestehen, um mich als Gastunternehmen bewerben zu können?
Gastunternehmer und Gastunternehmerinnen sollten mindestens drei Jahre als Unternehmer und Unternehmerin aktiv sein.
Kann sich ein Unternehmen aus einem teilnehmenden Land, das nicht von einer Intemediary Organisation (IO) betreut wird, als Gastunternehmen bewerben?
Grundsätzlich ja. Die Unternehmen können sich an eine Intermediary Organisation eines anderen Staates wenden. Diese können der Betreuung des Unternehmens zustimmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wichtig ist, dass das Gastunternehmen ausreichend über die Programmregeln informiert wird.
Ist das Programm auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt?
Nein, Jungunternehmen bzw. Gründer, Gründerinnen und Gastunternehmen jeder Branche können teilnehmen.
Können Gastunternehmen mehrere Austausche absolvieren?
Ja, hier gibt es keine Beschränkungen.
Können Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen bei mehreren Gastunternehmen einen Aufenthalt absolvieren?
Nein, die Teilnahme an dem Programm ist nur einmal möglich.
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Teilnehmende?
Nein.
Können Jungunternehmen zu einem Gastunternehmen, wenn die beiden bereits unternehmerische Kontakte in der Vergangenheit hatten?
Nein. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung zwischen Jung- und Gastunternehmen bestanden hat, ist ein Austausch im Rahmen des Erasmus-Programms leider nicht mehr möglich.
Was sind die Voraussetzungen für die Eignung als Jungunternehmen bzw. Gründer oder Gründerin?
Jungunternehmen bzw. Gründer und Gründerinnen sind UnternehmerInnen, die planen ein Unternehmen zu gründen oder bereits innerhalb der letzten drei Jahre gegründet haben, egal in welcher Branche. Sie müssen die fachliche Ausbildung und eine realisierbare Geschäftsidee nachweisen. Der ständige Aufenthalt der Jungunternehmen bzw. Gründer oder Gründerinnen muss innerhalb der EU sein. Weiters müssen Bereitschaft und Möglichkeit vorhanden sein, den Aufenthalt im Rahmen des Programms über die erstattungsfähigen Kosten hinaus zu finanzieren.
Für die Bewerbung ist notwendig:
- ein aktueller Lebenslauf in englischer Sprache, aus dem deutlich hervorgeht, wo der Bewerber oder die Bewerberin in den letzten 12 Monaten gelebt und gearbeitet hat.
- Ein Businessplan, der folgendes enthält:
- eine klare und eindeutige Beschreibung des Produkts bzw. der Dienstleistung
- Marktanalyse inkl. Zielgruppe und Zielmarkt
- Konkurrenzanalyse
- Marketing- und Sales Plan
- Finanzplan inkl. Break-Even-Analyse für die nächsten zwei Jahre
- SWOT Analyse
Der Business-Plan kann ruhig auch auf Deutsch verfasst sein.
Wie gründe ich ein Unternehmen?
Erste Informationen zur Gründung gibt es unter das Gründerservice sowie unter www.i2b.at.
Erhalten Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen von ihren Gastunternehmen ein Gehalt?
Nein. Gastunternehmen können auf freiwilliger Basis ein Entgelt bezahlen. Im Programm ist eine zusätzliche Entlohnung zur finanziellen Förderung der EU nicht vorgeschrieben.
Gibt es eine finanzielle Unterstützung für das Jungunternehmen?
Ja, es werden Reisekosten und Lebenserhaltungskosten (insbesondere Wohnungskosten) bis zu einem bestimmten Betrag von der EU gefördert.
Die Jungunternehmen müssen jedoch bestimmte Ausgaben (z.B. Reisekosten, Versicherungen, Wohnungskosten) nachweisen.
Müssen Jungunternehmen bzw. Gründer und Gründerinnen noch weitere Finanzierungsmittel finden?
Die finanzielle Unterstützung durch die EU dient der Deckung der Reise-, Lebenserhaltungs- und Wohnungskosten. Diese Förderung beträgt bis zu 1.100 Euro pro Monat, abhängig vom Aufenthaltsland. Alle darüber hinausgehenden Kosten müssen von den Jungunternehmen bzw. Gründern und Gründerinnen selbst getragen werden.
Bekomme ich als gastgebendes Unternehmen eine Förderung / Aufwandentschädigung?
Nein. Das Programm sieht keine finanzielle Unterstützung an die Gastunternehmen vor.
Ist die Intermediary Organisation auch für die Krankenversicherung der Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen bzw. Gründer und Gründerinnen im Ausland zuständig?
Nein, die Krankenversicherung ist von den Jungunternehmen bzw. Gründern oder Gründerinnen selbst zu organisieren.
Ist durch eine Annahme der Bewerbung ein Fixplatz garantiert?
Eine Garantie, dass ein passendes Gastunternehmen bzw. passende Jungunternehmen gefunden werden, kann nicht gegeben werden.
Gibt es Bewerbungsgespräche?
Ja, vor der Annahme der Bewerbung werde Bewerbungsgespräche nach Möglichkeit persönlich, alternativ auch per Telefon, durchgeführt.
Wie kann ich Feedback zum Austausch geben?
Gastunternehmen und Jungunternehmen evaluieren nach Ende des Aufenthaltes das Programm. Die Evaluierung umfasst u.a. wie die Wissensvermittlung erfolgt ist, was die Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen gelernt haben bzw. welche Fähigkeiten sie erwerben konnten und was am Programm verbessert werden könnte.
Besteht eine Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch unter den Jungunternehmen bzw. unter den Gastgebern und Gastgeberinnen?
Der Kontakt kann über die im Land zuständige Intermediary Organisation hergestellt werden. Die Junge Wirtschaft stellt gerne den Kontakt zu Absolventen des Programms her.
Überzeugt? Hier die offizielle Bewerbungsseite: www.erasmus-entrepreneurs.eu
Erasmus für Jungunternehmen ist eine Initiative der Europäischen Union.