4 zum Erfolg

Junge Wirtschaft Wien präsentiert Expansionspaket für Ein-Personen-Unternehmen

Die Junge Wirtschaft Wien startet eine Informations- und Forderungs-Offensive für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die expandieren möchten. Erklärtes Ziel: die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit eine Expansion für EPU leistbarer und einfacher wird.

Wien, 13. Oktober 2022. Die Junge Wirtschaft Wien der Wirtschaftskammer Wien startet eine Informations- und Forderungsoffensive unter dem Titel 4 zum Erfolg – Expansionspaket der Jungen Wirtschaft Wien. Der Startschuss dafür fiel bei den Business Maniacs, dem größten Wiener Infofestival für Gründer, Startup-Interessierte und Jungunternehmer, am 12. Oktober. Barbara Havel, Vorstandsvorsitzende der Jungen Wirtschaft Wien, präsentierte dem Publiku­m dort erstmals die Forderungsoffensive.

„Die Junge Wirtschaft Wien möchte bewirken, dass die finanziellen Hürden einer Expansion für EPU niedriger gelegt werden“, erklärte Havel das Ziel der Initiative. Beispielhaft erläuterte der Unternehmer Martin Josef Nittmann von DiscGolf4You auf der Bühne der „Business Maniacs“, wie wichtig konkrete Unterstützungsmaßnahmen für wachstumsbereite EPU sind. „Mein Unternehmen läuft gut und ich könnte bereits expandieren“, sagt der Jungunternehmer. „Zu wissen, dass ich in den ersten drei Jahren Unterstützung bei den Lohnnebenkosten hätte, würde mir sehr helfen, mich schneller für die Einstellung meiner ersten Mitarbeiterin zu entscheiden“, erklärt Nittmann einen von mehreren Aspekten, die für das Wachstum von EPU entscheidend sind.

Drei Forderungen an die Politik

„In vier Phasen werden wir deshalb bis Dezember 2022 vier Bausteine für erfolgreiches und nachhaltiges Unternehmenswachstum vom EPU hin zum Arbeitgeber präsentieren“, so Havel.  Dabei richtet die Junge Wirtschaft Wien konkrete Forderungen an den Gesetzgeber, mit Vorschlägen für finanzielle Unterstützungsmaßnahmen. „Auf Basis unserer eigenen Erfahrung als Unternehmer und im intensiven Austausch mit unseren Mitgliedern haben wir Forderungen erarbeitet, um EPU mit Expansionswunsch beim Wachstum zu unterstützen und zu entlasten“, erklärt Havel.

Info-Offensive für bestehende Services

Essenzieller Bestandteil der Initiative „4 zum Erfolg – Expansionspaket der Jungen Wirtschaft Wien“ ist zudem, breit über bereits bestehende Service- und Beratungsangebote zu informieren. Havel: „Die Wirtschaftskammer Wien bietet ein umfangreiches Service- und Informationsangebot für EPU, die wachsen und Mitarbeiter aufnehmen möchten. Von detaillierten Leitfäden und Basisworkshops, kostenlosen Online-Tools, Mustern und Vorlagen fürs Personalmanagement bis hin zu persönlichen Beratungsgesprächen.“

Expansion statt Stillstand

Wichtig sei nun, auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, so Havel. Denn die vergangenen Jahre mit ihren großen Herausforderungen hätten gezeigt, dass die gezielte Unterstützung von Unternehmen entscheidend dazu beiträgt, dass die Wirtschaft als Motor der Gesellschaft weiterläuft. „Viele Menschen haben sich in der Zeit der Krise sogar entschieden, selbstständig zu werden und am unternehmerischen Wirtschaftsleben in Wien aktiv teilzunehmen. Viele sind dabei erfolgreich und könnten ihr Unternehmen ausbauen. Genau hier wollen wir als Junge Wirtschaft Wien ansetzen und Verbesserungen für EPU mit Expansionswunsch einfordern.“


1 zum Erfolg: Die Services der Wirtschaftskammer Wien 

  • Informations-Offensive der Jungen Wirtschaft Wien zu den Service- und Beratungsangeboten der Wirtschaftskammer Wien für EPU mit Expansionswunsch. 
  • In der ersten Phase schafft die Junge Wirtschaft Wien mehr Aufmerksamkeit für die unterstützenden Services der Wirtschaftskammer Wien 
  • Erklärtes Ziel: die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit eine Expansion für EPU leistbar wird, sowie nachhaltiges Unternehmenswachstum in Wien

Wien zählt aktuell fast 70.000 EPU. Für jene unter ihnen, die expandieren wollen, bietet die Wirtschaftskammer Wien zahlreiche Services für jeden Schritt der Expansion vom EPU zum Arbeitgeber. Die Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Wien, Barbara Havel, dazu: „Die Junge Wirtschaft Wien ermutigt EPU, das vielfältige Angebot aus Leitfäden, Datenbanken und Beratungen auszunützen.“

Barbara Havel weiter: „Die Junge Wirtschaft Wien ist außerdem dabei, gemeinsam mit den Experten der Wirtschaftskammer Wien ein weiteres, individuelles Beratungsangebot für EPU mit Expansionswunsch zu entwickeln.“ Diese werden zum Abschluss der Info- und Forderungs-Offensive 4 zum Erfolg – Expansionspaket der Jungen Wirtschaft Wien Anfang Dezember 2022 präsentiert. 

Scrolle dich hier durch die Angebote der Wirtschaftskammer Wien für EPU mit Expansionswunsch:

Leitfaden: 55 Seiten geballte Information

Der Leitfaden Einstellen von Personal, aber richtig erläutert die relevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen für künftige Arbeitgeber. Die Broschüre bietet eine chronologische Hilfestellung bei der Aufnahme von Dienstnehmern. Darin enthalten sind etwa Erläuterungen zur Gleichbehandlung bei Stellenausschreibung und Stellenbesetzung, ein Leitfaden für Vorstellungsgespräche, wertvolle Informationen zur Beschäftigung von EWR- und Nicht- EWR-Bürgern, Wissenswertes zur Probezeit, das Wichtigste zur Beschäftigung und Ausbildung von Lehrlingen, Infos zu Sozialversicherung, Krankenkassen und Dienstverträgen. Aber auch Vertragsmuster, weiterführende Servicestellen und Ansprechpersonen für spezifische Anliegen findet man in dieser online abrufbaren Broschüre. 
>> zur Broschüre (PDF) 

Arbeitgeber werden – auch auf Englisch: Unter dem Titel „Hiring personell – but the  right way" (PDF) wird der umfassende Leitfaden auch auf Englisch angeboten.

Infos und Broschüren zu jedem Thema

Weitere (online abrufbare) Infoblätter und Broschüren erfassen unter anderem die Unterschiede der Beschäftigungsformen, Besonderheiten bei der Beschäftigung älterer Mitarbeiter und Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht. 
>> zur Übersichtsseite Arbeitsrecht 

Datenbank für Kollektivverträge

Die große Kollektivvertrags-Datenbank der Wirtschaftskammer erlaubt die Suche nach Kollektivverträgen und Gehaltsordnungen nach Branchen und Bundesländern.
>> zur WKO Kollektivvertrags-Übersicht 

Break-even-Rechner

Mit dem Break-Even-Rechner bietet die Wirtschaftskammer ein Online-Tool, mit dem Ein-Personen-Unternehmer sehr einfach berechnen können, mit welchen Kosten sie im Zuge der Einstellung der ersten Mitarbeiter rechnen müssen. Das Berechnungstool bietet dabei verschiedene alternative Beschäftigungsformen an und ist für einzelne Branchen optimiert. EPU können den Mehrumsatz ausrechnen, der nötig ist, damit die Einstellung des/der 1. Mitarbeiter/in sich betriebswirtschaftlich rechnet. 
>> zum Break-even-Rechner 

Muster und Vorlagen fürs Personalmanagement

Praktische Vorlagen aus dem Bereich Steuern (mit Mustern für Rechnungen, Fahrtenbücher und Lohnkonten bis zu Vorlagen für Anträge beim Finanzamt) vereinfachen von Anfang an die Administration gerade in kleinen Betrieben.
>> zur Übersicht

Wirtschafts- und Gewerberecht

Die Sammlung Wirtschafts- und Gewerberecht bietet Musterschreiben/Musterverträge, Formulare und Vorlagen – vom Datenschutz über die Geschäftsraummiete bis zu Vertragsrecht und allgemeine Geschäftsbedingungen.
>> zur Übersicht

Online-Ratgeber Arbeitszeitregelung

Der Online Ratgeber Arbeitszeitregelung bietet Informationen über die neue Gesetzeslage rund um Tages- und Wochenarbeitszeit und die Möglichkeit zur individuellen Überprüfung, welche Möglichkeiten Unternehmer die Arbeitszeitregelungen in der Organisation der Mitarbeiter bieten.
>> zum Ratgeber

Basisworkshop Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht-Basisworkshop werden künftigen Arbeitgebern die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts vermittelt. Dazu gehört die Anwendung des zutreffenden Kollektivvertrages, die Verwendung der richtigen Verträge (Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag) und Dienstvertragsmuster, die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen und ordnungsgemäße Beendigung von Dienstverhältnissen. Der Arbeitsrecht-Basisworkshop wird regelmäßig angeboten. 
>> zur JW Veranstaltungsübersicht 

Persönliche Beratung

Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien können auch persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Unter der Telefonnummer 01 51450-1010 können (künftige) Arbeitgeber sich zum Arbeits- und Sozialrecht beraten lassen.


2 zum Erfolg: Senkung der Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter

Das erste Anliegen der Jungen Wirtschaft Wien betrifft die hohen Kosten mit denen Unternehmen, die Mitarbeiter einstellen möchten, konfrontiert sind. Die Junge Wirtschaft Wien möchte die Befreiung der Unternehmer von allen abgabenrechtlichen Lohnnebenkosten für die ersten drei Mitarbeiter für drei Jahre – unabhängig von der Bestandsdauer des Unternehmens. Die Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Wien, Barbara Havel, präsentierte ihr Anliegen bei einem Besuch im Finanzministerium dem Bundesminister Magnus Brunner. Dabei tauschte sich Havel mit dem Finanzminister über die Herausforderungen für Jungunternehmer aus und übergab symbolisch das Expansionspaket der Jungen Wirtschaft Wien. „Auf Basis unserer eigenen Erfahrung als Unternehmer und im intensiven Austausch mit unseren Mitgliedern haben wir Forderungen erarbeitet, um Ein-Personen-Unternehmen (EPU) mit Expansionswunsch beim Wachstum zu unterstützen – eine davon ist die Entlastung der Betriebe bei den Lohnnebenkosten“, erklärt Havel.  

Finanzielle Erleichterung für nachhaltiges Wachstum

Eine Erläuterung der Forderung: Für jeden Arbeitgeber fallen Lohnnebenkosten an, die zusätzlich zum Bruttolohn bezahlt werden. In Österreich betragen diese für Dienstgeber insgesamt ca. 30 Prozent und enthalten neben dem Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (z.B. Pensions- und Krankenversicherung) noch zusätzliche Abgaben wie den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.

Was würde die Erfüllung der Forderung nun für ein EPU, das seit 10 Jahren besteht und zwei Mitarbeiter einstellen will, bedeuten? Für beide Mitarbeiter müssten ab der Einstellung drei Jahre lang keine abgabenrechtlichen Lohnnebenkosten entrichtet werden. Ein Unternehmensgründer wiederum, der mit drei Mitarbeitern startet, könnte sich ab Einstellung drei Jahre lang die abgabenrechtlichen Lohnnebenkosten sparen. Bei einem Bruttomonatslohn von 2.500,- Euro pro Mitarbeiter könnte sich der Unternehmer somit anfangs rund 9.249,- Euro pro Jahr ersparen, die er etwa ins Unternehmen reinvestieren kann. 

Gemeinsamer Austausch ist wichtig, um etwas zu bewirken 

Finanzminister Magnus Brunner: „Um auch in Zukunft einen handlungs- und wettbewerbsfähigen Standort gewährleisten zu können, sind gerade in Zeiten von multiplen Krisen Verbesserungen notwendig. Daher hat die Bundesregierung z.B. die Lohnnebenkosten gesenkt: Der UV-Beitrag und der Beitrag zum FLAF sinken, das ist ein wichtiges Signal für lohngestaltende Maßnahmen und entspricht einer Entlastung von 1,8 Milliarden Euro bis 2026. Zudem arbeiten wir an einem Startup-Paket, um Jungunternehmer weiter zu entlasten. Auch die Senkung der KöSt schafft Spielraum für Investitionen und ist Anreiz für Betriebsansiedlungen. Von dieser KöSt-Senkung profitieren rund 80.000 österreichische Unternehmen. Mehr als zwei Drittel dieser heimischen Unternehmen haben einen Gewinn von unter 100.000 Euro, mehr als die Hälfte dieser Unternehmen hat einen Gewinn von unter 40.000 Euro.“  

Havel: „Es ist wichtig, dass wir Jungunternehmer in Wien sichtbar werden und unsere Anliegen gegenüber dem Gesetzgeber vertreten können. Umso mehr freue ich mich, dass wir unsere Vorschläge im persönlichen Gespräch mit Finanzminister Brunner präsentieren durften“, zieht Havel nach dem Gespräch im Finanzministerium Bilanz. 

3 zum Erfolg: Die Sozialversicherung übernimmt die Entgeltfortzahlung der ersten 3 Mitarbeiter ab dem 1. Tag im Krankenstand in den ersten drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Aufnahme von Mitarbeiter:innen.

Die JWW regt an, dass die Sozialversicherung die Entgeltfortzahlung der ersten drei Mitarbeiter bereits ab dem 1. Tag im Krankenstand in den ersten drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Aufnahme von Mitarbeitenden übernimmt. Derzeit ist es so, dass erst ab dem elften Tag die Entgeltfortzahlung durch die Sozialversicherung greift.

Nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG) hat ein Angestellter, der infolge von Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Er verliert diesen Anspruch nur, wenn er die Krankheit vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Anspruch auf Fortzahlung des vollen bzw. halben Entgelts ist dienstzeitabhängig gestaffelt.

Würde der Vorschlag der JWW umgesetzt, sähe dies in der Praxis beispielsweise so aus: Ein Unternehmen (neu gegründet oder als Ein-Personen-Unternehmen gestartet) stellt drei Mitarbeitende an – in den jeweils ersten drei Anstellungsjahren übernimmt die Sozialversicherung die Entgeltfortzahlung bereits ab dem ersten Krankenstandstag dieser Mitarbeiter.

4 zum Erfolg: Gutschein in Höhe von 1.000,- Euro pro Jahr für die ersten 3 Jahre, einzulösen bei Lohnverrechner:innen und Bilanzbuchhalter:innen für die Lohnverrechnungskosten der ersten 3 Mitarbeiter:innen.

Und noch eine Idee präsentiert die Junge Wirtschaft Wien: Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die drei Mitarbeitende anstellen und die Lohnverrechnung auslagern, müssen mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro im Monat rechnen. Die Junge Wirtschaft Wien regt deshalb an, EPU, die expandieren, einen Gutschein in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die ersten drei Jahre zukommen zu lassen, einzulösen bei Lohnverrechnern und Bilanzbuchhaltern.


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