Erfolge für die Junge Wirtschaft von der Jungen Wirtschaft

Die Junge Wirtschaft hat als Interessenvertretung für 120.000 junge UnternehmerInnen in ganz Österreich in der Vergangenheit zahlreiche konkrete Erleichterungen für GründerInnen und junge UnternehmerInnen umsetzen können. Hier ein Überblick über die aktuell wichtigsten Erfolge:

Luftsteuer

Am 20.06.2022 kündigte die Stadt Wien eine Teilabschaffung der Luftsteuer mit dem kommenden Jahr an.

Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband

Selbständige haben ab der Veranlagung 2022 die Möglichkeit pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend zu machen. Es wird zwischen dem "kleinen" und dem "großen" Arbeitsplatzpauschale unterschieden.

Voraussetzung ist, dass dem Unternehmer Aufwendungen entstehen. Kann er eine Wohnung unentgeltlich nutzen, kann er auch kein Pauschale geltend machen.  Bei der Wohnung muss es sich nicht um den Hauptwohnsitz handeln.

Werden keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt, für die dem Steuerpflichtigen außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, oder betragen diese höchstens 11.000 EUR, steht ein Pauschale in Höhe von 1.200 EUR zu.

Übersteigen die anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen, für die ihm außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, 11.000 EUR, beträgt das Pauschale 300 EUR.

Die von der Jungen Wirtschaft durchgesetzte GmbH-Reform bringt seit 1. Juli 2013 erhebliche Einsparungen und Verbesserungen:

  • Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro (durch
    Hälfteeinzahlung statt bisher 17.500 Euro nun 5.000 Euro)
  • Einsparung von ca. 150 Euro für den Entfall der Gründungsanzeige im Amtsblatt der Wiener Zeitung 
  • Senkung der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 Euro auf 500 Euro pro Jahr
  • Verringerung der Gesellschaftsteuer
  • Senkung der Kosten für den Notariatsakt von 1.092,70 Euro auf 569,90 Euro (bei Musterformulargründung nach Neugründungs-Förderungsgesetz einer einzigen natürlichen Person nur mehr 43,55 Euro)   

Prospektpflicht

Mit dem Beschluss im Juli 2013 zur Erhöhung der Prospektpflicht von 100.000 auf 250.000 Euro konnte eine weitere Kernforderung der Jungen Wirtschaft in Teilen realisiert werden. Damit wurden in einem ersten Schritt die Rahmenbedingungen für Crowdfunding und Bürgerbeteiligungsmodelle verbessert. Aufrecht bleibt die Forderung der Jungen Wirtschaft nach einer Erhöhung der Prospektpflicht auf 5 Mio. Euro sowie die Einführung stufenweiser Informationspflichten und eine Änderung des Einlagenbegriffs im Bankwesen-Gesetz.    

Spürbare Entlastung von JungunternehmerInnen im 3. Jahr

Nach dem dritten Jahr der Gründung können sie – statt Nachzahlungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres leisten zu müssen – einen zinsenfreien Aufschub beantragen und Versicherungsnachzahlungen in 12 Teilbeträgen innerhalb von maximal drei Jahren leisten. Die Umsetzung dieser WKO-Forderung bedeutet eine massive Entlastung für JungunternehmerInnen.   

Mehr Chancen für Jungunternehmer

Im Juni 2012 wurden auf Initiative der Jungen Wirtschaft zwei neue Fördermaßnahmen gestartet, die über einen Zeitraum von sechs Jahren JungunternehmerInnen mit insgesamt 110 Millionen Euro unterstützen:

  • Der mit 65 Millionen Euro dotierte Gründerfonds ermöglicht JungunternehmerInnen, die in der risikoreichsten, anfänglichen Phase ihres Unternehmenszyklus keine ausreichende Bankfinanzierung erhalten, eine Risikokapitalfinanzierung über Firmenbeteiligungen.
  • Der mit 45 Millionen Euro ausgestattete Business Angel Fund verdoppelt die Investitionskraft von Business Angels: Für jeden Euro, den Privatinvestoren in junge Unternehmen investieren, wird ein weiterer Euro der öffentlichen Hand investiert. Durch die zusätzliche Einbindung des Europäischen Investitionsfonds wird eine Hebelwirkung von rund 1:3 erzielt.  

Lohnnebenkostenförderung für den 1. Mitarbeiter 

2009 konnte von der Jungen Wirtschaft die Förderung von Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen, erreicht werden. Die Förderung beträgt 25 % des Bruttolohns bzw. -gehalts (12 mal pro Jahr und gilt für maximal ein Jahr). Mit 2014 wird diese Förderung auf Drängen der Jungen Wirtschaft unbefristet verlängert.   

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Im Dezember 2012 wurde die Erhöhung des Wochengeldes für Unternehmerinnen beschlossen. Bisher erhielten Unternehmerinnen acht Wochen vor und nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld von pauschal 26,97 Euro, wenn die Pflichtversicherung und die damit verbundene Beitragspflicht in dieser Zeit aufrecht blieben. Zur besseren sozialen Absicherung wurde dieser Pauschalbetrag auf täglich 50 Euro angehoben. Zusätzlich entfällt die Beitragspflicht für die Dauer des Wochengeldbezugs bei einer Ruhendmeldung der Erwerbstätigkeit. Der Krankenversicherungsschutz bleibt trotzdem voll aufrecht.
  • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld haben künftig auch die Möglichkeit, bei geringfügiger Erwerbstätigkeit auf Antrag von der Pflichtversicherung ausgenommen zu werden. Wenn geringe Umsätze (max. 30.000,-- Euro jährlich) erzielt werden, entfallen damit die Sozialversicherungsbeiträge.    

Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht umgesetzt

  • Die im August 2012 in Kraft getretene Gewerberechtsnovelle bringt durch die Modernisierung der Kundmachungsvorschriften weniger Kosten und kürzere Verfahren für Unternehmen. Außerdem werden dadurch abrupte behördliche Anlagenschließungen verhindert: Anlageninhaber können fehlende Genehmigungen innerhalb einer Frist nachholen.  
  • Von den zahlreichen bürokratischen Vereinfachungen und Verbesserungen profitieren vor allem BetriebsnachfolgerInnen. Über notwendige Anpassungen der Betriebsanlage können sie sich künftig bereits vorab bei der Behörde informieren. Ist die sofortige Erfüllung aller Auflagen betriebswirtschaftlich nicht zumutbar, so ist künftig eine schrittweise Erfüllung möglich, wenn dies aus Sicht des Nachbarschutzes vertretbar ist. 
  • Genehmigungen für Betriebe an Bezirksgrenzen können künftig von einer Behörde erteilt werden. Der bisherige „Paarlauf“ von zwei Bezirksbehörden entfällt.   

Elektronische Rechnungsstellung vereinfacht

Die im Dezember 2012 beschlossene Neuregelung bringt die grundsätzliche Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form. Damit dürfen Unternehmen Rechnungen auch per E-Mail übermitteln, sofern der Empfänger zustimmt. Gleiches gilt für Fakturierungen an Dienststellen des Bundes. Unternehmen sparen dadurch Aufwendungen in der Höhe von rund ein bis zwei Prozent ihres Umsatzes ein.   

Rechtsanspruch beim Krankengeld für Selbständige umgesetzt

UnternehmerInnen haben auf Initiative der WKÖ nun ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Es bringt pauschal 28 Euro pro Tag nach der sechsten
Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen.

Mehr Rechtssicherheit für Selbstständige

Seit September 2012 wird die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
(SVA) zur Schlussbesprechung bei Betriebsprüfungen beigezogen, bei der über
die Einstufung und mögliche Statusänderung von Personen entschieden wird. Das
ist ein erster Schritt in die richtige Richtung für mehr Rechtsicherheit für
Selbständige, weitere Maßnahmen müssen folgen.

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