Mit der Anhebung der Kleinunternehmergrenze in der Umsatz- und in der Einkommensteuer auf 55.000 Euro wurde eine Forderung der Jungen Wirtschaft (JW) aufgegriffen. Die Interessenvertretung von 130.000 jungen Selbständigen begrüßt, dass die Bundesregierung bei der Einigung über das „variable Drittel“ der Kalten Progression auf eine gezielte Maßnahme für Entlastung und Bürokratieabbau gesetzt hat.
Erster Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung
"Der Steuer- und Bürokratierucksack für junge Unternehmer:innen ist in Österreich viel zu schwer. Die Anhebung der Kleinunternehmerregelung und Kleinunternehmerpauschalierung sind ein erster Schritt in die richtige Richtung für weniger Bürokratie und mehr wirtschaftliche Freiheit. Durch den Entfall der Umsatzsteuererklärungspflichten und einer vollumfänglichen Steuererklärung können sich junge Betriebe – darunter viele Ein-Personen-Unternehmen - wieder verstärkt auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Denn junge Unternehmer:innen sind keine Staatsdiener", betont Bettina Dorfer-Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft. Zudem kommt, dass viele Kleinunternehmer:innen zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit noch unsicher sind, ob sie die Umsatzgrenze überschreiten werden. "Diese Unsicherheit wird mit der neuen Regelung reduziert, was den Unternehmen mehr Sicherheit und Spielraum in ihrer Finanzplanung gibt", ergänzt Dorfer-Pauschenwein.
Mehr unternehmerische Handlungsspielräume für EPU
Ein-Personen-Unternehmen (EPU) müssen laut einer aktuellen Umfrage einen halben Arbeitstag in der Woche für Bürokratie aufwenden. Dabei können gerade EPU den Bürokratieaufwand nur bedingt auslagern. „Unternehmerische Gestaltungsfreiheit zu fördern, ist unser Auftrag. Umso erfreulicher ist es, dass durch die Anhebung dieser Kleinunternehmergrenze eine JW-Forderung aufgegriffen wurde, wodurch mehr unternehmerische Freiräume ermöglicht werden“ ergänzt Lukas Sprenger, Bundesgeschäftsführer der Jungen Wirtschaft.