„Es freut mich, dass durch die Ausweitung des Härtefall-Fonds speziell Jungunternehmer eine zusätzliche finanzielle und unbürokratische Hilfe erhalten“, so Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Unternehmen, die bis 31.10.2020 gegründet wurden, erhalten nun pauschal 500 Euro Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds sowie zusätzlich den Comebackbonus in der Höhe von 500 Euro. Neu dazu kommt, wie für alle Förderberechtigten, auch hier der Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro. Somit haben diese Neugründer Anspruch auf 1.100 Euro pro Betrachtungszeitraum.
„Gerade Jungunternehmer, die erst kürzlich den Weg in die Selbständigkeit gefunden haben, brauchen in dieser fordernden Zeit jede Unterstützung. Durch die Erweiterung der Anspruchsberechtigung werden nun auch Jungunternehmer unterstützt, die vor dem 31.10.2020 gegründet haben“, zeigt sich die JW-Bundesvorsitzende erfreut. Die Frist für das Gründungsdatum wurde von 15.03.2020 auf den 31.10.2020 erweitert. Somit können jene, die vor 31.10.2020 gegründet haben, ab Freitag, 16.4.2020 für Betrachtungszeiträume nach dem Beginn der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit diese Mittel beantragen.
» Der Antrag für den Härtefall-Fonds kann auf der WKÖ-Website gestellt werden: wko.at/haertefall-fonds