DURCHGESETZT: Gründer*innen die bis 31.10.2020 gegründet haben sind nun auch beim Härtefallfonds förderwürdig. Die Frist für das Gründungsdatum wurde von 15.03.2020 auf den 31.10.2020 erweitert. Diese Ausweitung kommt zahlreichen Gründer*innen zu gute! Zusätzlich wurden die Betrachtungszeiträume von 12 auf 15 Betrachtungszeiträume erweitert.
"Diese Unterstützung ist für unsere Gründer*innen, welche in einer nicht unbedingt leichten Zeit den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, besonders wichtig. Ich bin froh, dass wir diese Ausweitung des Härtefallfonds durchsetzen konnten!", Hannes Buchhauser, Landesvorsitzender JW Steiermark.
Das bedeutet, förderwürdige Unternehmer*innen erhalten pauschal eine Unterstützung von € 500,- aus dem Härtefallfonds + den Comebackbonus in der Höre von € 500,- sowie einen Zusatzbonus in der Höhe von € 100,-. Somit erhalten Anspurchsberechtigte mindestens € 1.100,- pro Betrachtungszeitraum.
Alle Infos zum Härtefallfonds und Beantragung: https://bit.ly/32rGbs1