Kurz vor der Nationalratswahl am 29.9.2019 hat das Parlament die erste Etappe der Steuerreform beschlossen und damit einige wichtige Forderungen der Jungen Wirtschaft umgesetzt:
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Die so genannte Kleinunternehmerregelung wird gelockert. Sie setzt fest, ab wann Betriebe von ihren Einnahmen Umsatzsteuer zahlen müssen.
Die Kleinunternehmergrenze lag bisher bei 30.000 Euro im Jahr, ab 2020 sind es 35.000 Euro Jahresumsatz. Damit können noch mehr Kleinunternehmer von dieser Verwaltungsvereinfachung profitieren. Das bedeutet, Unternehmen mit bis zu 35.000 Euro Umsatz im Jahr müssen keine Umsatzsteuer zahlen und keine Umsatzsteuererklärungen ausfüllen. Wer diese Regelung nutzt, darf wie gehabt von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen).
Eine der größten Tücken der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass Kleinbetriebe zu Beginn ihrer Tätigkeit oft noch nicht mit Sicherheit abschätzen können, ob sie die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschreiten werden. Auch hier schafft die Anhebung der Grenze etwas Spielraum.
Einfachere Pauschalierung
Durch diese günstigere Pauschalierungsmethode wird Kleinunternehmen eine bessere Berücksichtigung der getätigten Betriebsausgaben ermöglicht und die bürokratische Belastung massiv gesenkt. Die Einkommensteuererklärung fällt praktisch weg und auch das Wareneingangsbuch sowie die Anlagenkartei müssen nicht mehr geführt werden. Wer Betriebsausgaben geltend gemacht hat, musste dafür bisher alle Einzelbelege für den Nachweis beim Finanzamt sammeln beziehungsweise ablegen.
Zudem kann mit der bürokratischen auch eine steuerliche Entlastung einhergehen.
Die gesetzlichen Lockerungen ersparen rund 350.000 KMU in Österreich
- 50.000 Steuererklärungen
- 75 Millionen Euro Steuervolumen
- 1 Million Stunden Aufwand für Bürokratie
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anschaffungen leichter abschreiben
Laptop, Handy, Schreibtischsessel – sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ein Unternehmer für seine Tätigkeit braucht, sind künftig schneller absetzbar. Bisher konnten Betriebe nur Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 400 Euro nicht übersteigen, sofort abschreiben. Ab 2020 sind Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro sofort abschreibbar.
Das macht es für den Unternehmer nicht nur einfacher, weil er sich die schrittweise Absetzung erspart, sondern entlastet die Betriebe liquiditätsmäßig insgesamt um 200 Millionen Euro.
Das bringt für alle Unternehmen und insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und kleine Betriebe (KMU) spürbare Erleichterungen.
Krankenversicherungsbeitrag sinkt
Mit dem Beschluss der Reform wird auch festgelegt, dass der Krankenversicherungsbeitrag für alle Selbständigen mit 1. 1.2020 um 0,85 Prozentpunkte sinken soll. Damit wird eine Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern und Pensionisten erreicht, denen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, finanziert aus dem Bundesbudget.
Hier noch ein Überblick über frühere Erfolge der Jungen Wirtschaft:
Erweiterung der Mangelberufsliste auf 45 Berufe
Österreichweit fehlen 162.000 Fachkräfte. Daher ist die Fachkräftesicherung für unsere Betriebe und den österreichischen Standort zukunftsentscheidend.
Die Junge Wirtschaft hat bei diesem zentralen Thema nun wichtige Ziele erreicht: Mangelberufsliste im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von 27 auf 45 Berufe erweitert. Zusätzlich wird es auch regionale Mangelberufslisten geben.
Die Entscheidung darüber, welche Berufe in die Mangelberufsliste aufgenommen werden, orientiert sich stärker am Bedarf der Unternehmen und berücksichtigt regionale Ansprüche. Das ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Fachkräftesituation in Branchen und Bundesländern eine wichtige Verbesserung. Denn sichere Fachkräfte für unsere Betriebe sind die unverzichtbare Grundlage für sicheren Wohlstand für Österreich.
Arbeitszeitflexibilisierung: Betriebe und Mitarbeiter profitieren
Die im Nationalrat Sommer 2018 beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung ein Gewinn für Unternehmen und Beschäftigte. Die Flexibilisierung macht unsere Unternehmen wettbewerbsfähiger, den Standort dynamischer und die Beschäftigten flexibler beim Freizeit-Konsum sowie beim Einkommen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden – dauerhaft im Viermonatsschnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Es gibt aber weder einen generellen 12-Stunden-Tag noch eine generelle 60-Stunden-Woche. Die 11. und 12. Stunde sind grundsätzlich Überstunden mit Zuschlag. Die Arbeitnehmer können Arbeitsleistungen über 10 Stunden bzw. über 50 Stunden ohne Angabe von Gründen ablehnen und dürfen aus dem Grund nicht benachteiligt werden.
- Für Überstunden jenseits der 10 Stunden pro Tag bzw. der 50 Stunden pro Woche können Arbeitnehmer bestimmen, ob sie in Geld oder mit Zeitausgleich vergütet werden.
- Gleitzeit: Künftig kann für selbstbestimmtes Arbeiten eine Höchst- und Normalarbeitszeit von 12 statt bisher 10 Stunden pro Tag vereinbart werden, sofern dem Arbeitnehmer ein ganztägiger Zeitausgleich in Verbindung mit dem Wochenende ermöglicht wird. Dadurch wird es für Arbeitskräfte leichter, Zeitguthaben zu erwerben und diese geblockt zu konsumieren – Stichwort Vier-Tage-Woche. Bei selbstbestimmtem Arbeiten innerhalb dieser Grenzen fallen keine Überstundenzuschläge an, bei angeordneten Arbeitsleistungen können hingegen Zuschläge anfallen.
- Kollektivverträge können nun vorsehen, dass Zeitguthaben und Zeitschulden über mehrere Zeiträume hinweg übertragen werden.
- Eine Beschäftigung an bis zu 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr per Betriebsvereinbarung oder schriftlicher Einzelvereinbarung (ausgenommen Verkaufstätigkeiten) wird möglich.
- Ebenfalls möglich wird die Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden bei geteilten Diensten im Hotel- und Gastgewerbe.
- Familienangehörige und Arbeitnehmer mit selbständiger Entscheidungsbefugnis werden von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz ausgenommen.
Mit flexibleren Arbeitszeiten können Österreichs Betriebe auf die Herausforderungen und Chancen des wachsenden Wettbewerbs die richtigen, maßgeschneiderten Antworten geben.
Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz
Schon bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen – etwa aus Unkenntnis einer Detailbestimmung – mussten Unternehmen bisher damit rechnen, empfindliche Strafen auferlegt zu bekommen. Damit ist seit Sommer 2018 nun Schluss. Der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ wurde nun im Verwaltungsstrafgesetz (VStG) verankert. Dies bedeutet, dass die Behörde künftig bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen Beschuldigte auffordert, innerhalb einer angemessenen Frist den vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen. Entspricht man dieser Aufforderung, gibt es kein Verwaltungsstrafverfahren.
Für uns wichtig: Das Prinzip „Beraten statt Strafen“ soll zusätzlich auch in allen Materiengesetzen verankert werden.
Der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ soll Unternehmen nicht nur aufwändige Verfahren ersparen, sondern bringt auch eine spürbare finanzielle Entlastung. Durch die Beratung wird außerdem gesetzeskonformes Verhalten von Unternehmen nachhaltig gefördert.
Die von der Jungen Wirtschaft durchgesetzte GmbH-Reform bringt seit 1. Juli 2013 erhebliche Einsparungen und Verbesserungen:
- Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro (durch Hälfteeinzahlung statt bisher 17.500 Euro nun 5.000 Euro)
- Einsparung von ca. 150 Euro für den Entfall der Gründungsanzeige im Amtsblatt der Wiener Zeitung
- Senkung der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 Euro auf 500 Euro pro Jahr
Verringerung der Gesellschaftsteuer - Senkung der Kosten für den Notariatsakt von 1.092,70 Euro auf 569,90 Euro (bei Musterformulargründung nach Neugründungs-Förderungsgesetz einer einzigen natürlichen Person nur mehr 43,55 Euro)
- Umsetzung Alternativfinanzierungsgesetz
Prospektpflicht
Mit dem Beschluss im Juli 2013 zur Erhöhung der Prospektpflicht von 100.000 auf 250.000 Euro konnte eine weitere Kernforderung der Jungen Wirtschaft in Teilen realisiert werden. Damit wurden in einem ersten Schritt die Rahmenbedingungen für Crowdfunding und Bürgerbeteiligungsmodelle verbessert. Aufrecht bleibt die Forderung der Jungen Wirtschaft nach einer Erhöhung der Prospektpflicht auf 5 Mio. Euro sowie die Einführung stufenweiser Informationspflichten und eine Änderung des Einlagenbegriffs im Bankwesen-Gesetz.
Spürbare Entlastung von JungunternehmerInnen im 3. Jahr
Nach dem dritten Jahr der Gründung können sie – statt Nachzahlungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres leisten zu müssen – einen zinsenfreien Aufschub beantragen und Versicherungsnachzahlungen in 12 Teilbeträgen innerhalb von maximal drei Jahren leisten. Die Umsetzung dieser WKO-Forderung bedeutet eine massive Entlastung für JungunternehmerInnen.
Mehr Chancen für Jungunternehmer
Im Juni 2012 wurden auf Initiative der Jungen Wirtschaft zwei neue Fördermaßnahmen gestartet, die über einen Zeitraum von sechs Jahren JungunternehmerInnen mit insgesamt 110 Millionen Euro unterstützen:
- Der mit 65 Millionen Euro dotierte Gründerfonds ermöglicht JungunternehmerInnen, die in der risikoreichsten, anfänglichen Phase ihres Unternehmenszyklus keine ausreichende Bankfinanzierung erhalten, eine Risikokapitalfinanzierung über Firmenbeteiligungen.
- Der mit 45 Millionen Euro ausgestattete Business Angel Fund verdoppelt die Investitionskraft von Business Angels: Für jeden Euro, den Privatinvestoren in junge Unternehmen investieren, wird ein weiterer Euro der öffentlichen Hand investiert. Durch die zusätzliche Einbindung des Europäischen Investitionsfonds wird eine Hebelwirkung von rund 1:3 erzielt.
Lohnnebenkostenförderung für den 1. Mitarbeiter
2009 konnte von der Jungen Wirtschaft die Förderung von Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen, erreicht werden. Die Förderung beträgt 25 % des Bruttolohns bzw. -gehalts (12 mal pro Jahr und gilt für maximal ein Jahr). Mit 2014 wird diese Förderung auf Drängen der Jungen Wirtschaft unbefristet verlängert.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Im Dezember 2012 wurde die Erhöhung des Wochengeldes für Unternehmerinnen beschlossen. Bisher erhielten Unternehmerinnen acht Wochen vor und nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld von pauschal 26,97 Euro, wenn die Pflichtversicherung und die damit verbundene Beitragspflicht in dieser Zeit aufrecht blieben. Zur besseren sozialen Absicherung wurde dieser Pauschalbetrag auf täglich 50 Euro angehoben. Zusätzlich entfällt die Beitragspflicht für die Dauer des Wochengeldbezugs bei einer Ruhendmeldung der Erwerbstätigkeit. Der Krankenversicherungsschutz bleibt trotzdem voll aufrecht.
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld haben künftig auch die Möglichkeit, bei geringfügiger Erwerbstätigkeit auf Antrag von der Pflichtversicherung ausgenommen zu werden. Wenn geringe Umsätze (max. 30.000,-- Euro jährlich) erzielt werden, entfallen damit die Sozialversicherungsbeiträge.
Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht umgesetzt
- Die im August 2012 in Kraft getretene Gewerberechtsnovelle bringt durch die Modernisierung der Kundmachungsvorschriften weniger Kosten und kürzere Verfahren für Unternehmen. Außerdem werden dadurch abrupte behördliche Anlagenschließungen verhindert: Anlageninhaber können fehlende Genehmigungen innerhalb einer Frist nachholen.
- Von den zahlreichen bürokratischen Vereinfachungen und Verbesserungen profitieren vor allem BetriebsnachfolgerInnen. Über notwendige Anpassungen der Betriebsanlage können sie sich künftig bereits vorab bei der Behörde informieren. Ist die sofortige Erfüllung aller Auflagen betriebswirtschaftlich nicht zumutbar, so ist künftig eine schrittweise Erfüllung möglich, wenn dies aus Sicht des Nachbarschutzes vertretbar ist.
- Genehmigungen für Betriebe an Bezirksgrenzen können künftig von einer Behörde erteilt werden. Der bisherige „Paarlauf“ von zwei Bezirksbehörden entfällt.
Elektronische Rechnungsstellung vereinfacht
Die im Dezember 2012 beschlossene Neuregelung bringt die grundsätzliche Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form. Damit dürfen Unternehmen Rechnungen auch per E-Mail übermitteln, sofern der Empfänger zustimmt. Gleiches gilt für Fakturierungen an Dienststellen des Bundes. Unternehmen sparen dadurch Aufwendungen in der Höhe von rund ein bis zwei Prozent ihres Umsatzes ein.
Rechtsanspruch beim Krankengeld für Selbständige umgesetzt
UnternehmerInnen haben auf Initiative der WKÖ nun ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Es bringt pauschal 28 Euro pro Tag nach der sechsten
Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen.
Mehr Rechtssicherheit für Selbstständige
Seit September 2012 wird die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
(SVA) zur Schlussbesprechung bei Betriebsprüfungen beigezogen, bei der über
die Einstufung und mögliche Statusänderung von Personen entschieden wird. Das
ist ein erster Schritt in die richtige Richtung für mehr Rechtsicherheit für
Selbständige, weitere Maßnahmen müssen folgen.