Mythos
Alle Jungunternehmer können ein teures Auto fahren, weil sie es zur Gänze von der Steuer absetzen können.
So sieht’s aus
Jungunternehmer können ihr betrieblich genutztes Fahrzeug und die laufenden Betriebskosten, nur für ihren BETRIEBLICHEN Anteil steuerlich geltend machen. Die privaten Fahrten sind NICHT „abschreibbar“. Um den Privatanteil zu belegen muss aber auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Dieses Fahrtenbuch muss im 21. Jahrhundert entweder händisch geschrieben werden, oder zumindest nicht abänderbar sein. Ein EXCEL Fahrtenbuch ist verboten.
Darüber hinaus dürfen diese Fahrzeuge einen Listenpreis (vom Hersteller festgelegt) von 40.000 Euro, inklusive Umsatzsteuer und NoVA, nicht überschreiten. Alles was über diese so genannte „Luxustangente“ geht, gilt als unangemessen und reduziert die Absetzbarkeit massiv.
Das bizarre daran: Dabei spielt es keine Rolle ob man 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro bezahlt hat. Handelt es sich um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug, das jünger als exakt 5 Jahre und der Listenpreis über 40.000 Euro ist, tritt immer die „Luxustangente“ in Kraft.
Fazit
Auch wenn viele Leute glauben oder erzählt bekommen, dass Jungunternehmer bzw. generell Unternehmer bevorzugt werden oder „es sich richten“ können ist und bleibt ein Klischee!
Und damit räumen wir auf.
Denn Jungunternehmer sind unglaublich normal!